Geförderter Berufssprachkurs Deutsch – Anmeldung und Anforderungen einfach erklärt

Du hast die B1 Prüfung – nach abgeschlossenem Integrationskurs – erfolgreich bestanden und möchtest nun einen Schritt weitergehen und Deine Deutschkenntnisse weiter verbessern? Dann sind die geförderten Berufssprachkurse ab dem Niveau B2 genau das Richtige für Dich! Wir erklären Dir in diesem Beitrag ganz einfach und unkompliziert, wie Du Dich anmelden kannst und was es zu beachten gibt.

✅ Voraussetzungen – Was brauche ich für die Teilnahme an einem geförderten Berufssprachkurs?

Das wichtigste Dokument ist die Teilnahmeberechtigung. Diese wird vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) ausgestellt. Ab Ausstellungsdatum ist der Berechtigungsschein drei Monate gültig.

Außerdem benötigst Du ein B1 Zertifikat. Wenn Deine B1 Prüfung länger als 6 Monate zurückliegt, musst Du vor der Anmeldung einen Einstufungstest machen.

📝 Der Einstufungstest für den Berufssprachkurs – einfach erklärt

Bei B2 Kursen wird unterschieden zwischen 400 und 500 Stunden Kursen. Ein B2 Deutschkurs mit 500 Unterrichtseinheiten wird auch als Kurs mit Brückenelement bezeichnet, da hier die B1 Deutschkenntnisse nochmal wiederholt und gefestigt werden, bevor mit B2 gestartet wird. 

Der Einstufungstest prüft, wo Deine B1 Kenntnisse liegen, um Dich entweder einem 400 oder 500 Stunden B2 Kurs zuzuordnen. Der Test dauert ca. eine Stunde und prüft alle vier Fertigkeiten: Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen.

Genauere Informationen erhältst Du ganz einfach bei der Agentur für Arbeit, dem BAMF oder bei deinem/r Ansprechpartner*in vom Jobcenter. 

Nun sind alle erforderlichen Unterlagen parat und einer Anmeldung steht nichts mehr im Weg!
 

📍 Anmeldung – Wo werden geförderte Berufssprachkurse angeboten?

Im Kursnet der Arbeitsagentur findest Du die angebotenen Sprachkurse aller Träger in Deiner Nähe. Wenn Du Dich für einen Träger entschieden hast, kannst Du diesen telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um einen Termin für die Anmeldung zu vereinbaren.

Für die Anmeldung benötigst Du folgende Unterlagen:

•    Gültiger Berechtigungsschein (ab Ausstellungsdatum 3 Monate gültig)
•    B1 Zertifikat (falls älter als 6 Monate, muss ein Einstufungstest gemacht werden)
•    Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel

Der/die Mitarbeiter*in der Sprachschule wird dann eine Kopie Deines Zertifikats machen und nach deinem Ausweis fragen. Auf dem Ausweis werden die Daten geprüft und mit deinen Angaben verglichen, um Fehlinformationen zu vermeiden. Die Originalteilnahmeberechtigung muss immer beim Kursträger abgegeben werden und wird dort hinterlegt.

Anschließend stellt die Sprachschule eine Anmeldebestätigung aus, davon bekommst Du eine Kopie.

🤝 Vereinbarung zwischen Kursteilnehmenden und Kursträger

Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Vereinbarung zwischen Kursteilnehmer*in und Kursträger, diese bekommst Du ebenfalls bei der Anmeldung ausgehändigt. 

Die Vereinbarung enthält alle wichtigen Informationen zum Kurs, z. B.:

•    Kosten: Wenn Du nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, ist der Kurs für Dich kostenfrei. Ein Minijob ist vollkommen in Ordnung.
•    Fahrtkosten: Wenn Du Leistungsempfänger*in bist und mindestens 3 km Fußweg von der Schulungsstätte entfernt wohnst, kann ein Fahrtkostenzuschuss beantragt werden. Dies übernimmt der Kursträger für Dich, hier wird normalerweise der Betrag einer Monatskarte erstattet.
•    Fehlzeiten: Wichtig ist, dass Du regelmäßig am Kurs teilnimmst und pünktlich zum Unterricht erscheinst. Regelungen bzgl. Krankheitsfall werden in der Vereinbarung genauer erklärt.

Wenn Du Fragen hast, kannst Du diese während der Anmeldung oder auch im Nachgang dem/der Ansprechpartner*in in der Sprachschule stellen.
 

Du möchtest Deine Deutschkenntnisse schon jetzt verbessern? Auf unserem Learn German Blog findest Du weitere Beiträge rund um deutsche Redewendungen, unregelmäßige Verben oder Datum und Uhrzeit auf Deutsch. ⏰